Amtsblattrichtlinien für den VfL Dettenhausen!

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Da es unterschiedliche Informationen zur Darstellung der VfL-Abteilungen und des Hauptvereins im Dettenhäuser Amtsblatt gibt, sind hier nochmals die aktuell geltenden Grundsätze vom 23.03.2010 (Beschluss des Gemeinderats hier einsehbar) aufgeführt:

„… Für die Berichterstattung stehen 45 Textzeilen (Abteilung Fussball: 75 Textzeilen) zur Verfügung. Weiter sind pro Abteilung und Ausgabe entweder ein breitformatiges Foto (Format Breite
13 cm, Höhe 9 cm oder ein im Seitenverhältnis vergleichbares Format) in Spaltenbreite oder zwei breitformatige (gleiche Formate wie bei einspaltigem Foto) als halbspaltige Fotos möglich.
Anstelle von Fotos ist 1 gestalteter Veranstaltungshinweis möglich, der jedoch nicht über die Fotogröße hinausgehen darf. …“