Vereinssatzung

Erläuterung zu §27 Absatz 2 der Satzung.

Bei der Jahreshauptversammlung am 20.05.2022 wurde der Vorstand beauftragt die Satzungsergänzung zum §27 , 2 virtuelle Sitzungen um einen Passus zu erweitern, der virtuelle Sitzungen nur erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Nach eingehender Prüfung durch die Rechtsabteilung des WLSB (Württembergischer Landes-Sportbund) empfiehlt dieser von einer derartigen Einschränkung abzusehen. Die Vorstandschaft und der Hauptausschuss des VfL haben einstimmig entschieden diesem Vorschlag des WLSB zu folgen und empfehlen die Satzung in ihrer jetzigen Form zu belassen.

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