Mitglied werden

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Mitgliedschaft beim VfL e. V. Dettenhausen interessierst. Um Mitglied in unserem Verein zu werden, kannst du entweder die Beitrittserklärung herunterladen, ausgefüllt und unterschrieben in unserer Geschäftsstelle einreichen oder das unten stehende Formular an uns senden.

Nutze auch die Vorteile einer Familienmitgliedschaft, wenn mehrere Personen in der Familie sportlich aktiv sind. In diesem Fall fülle bitte pro Familienmitglied einen separaten Mitgliedsantrag aus.

Sind deine Daten vollständig und in unsere Mitgliederdatenbank eingetragen, bekommst du per Mail eine Bestätigung mit der entsprechenden Mitgliedsnummer bzw. Familiennummer zugesandt.

Vereinsbeiträge

Sparte Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene Familie
Hauptverein 37 € 65 € 110 €
Badminton + 5 € + 10 € + 20 €
Fußball + 40 € + 30 € + 60 €
Laufen / Walken      
Ski + Bergsport + 3 € + 5 € + 10 €
Tischtennis + 30 € + 25 € + 40 €
Turnen + 20 € + 15 €  
Volleyball      

Antrag auf Mitgliedschaft

Die Vertragsbedingungen des VfL e. V. Dettenhausen habe ich gelesen und bin damit einverstanden.

Die Vertragsbedingungen des VfL e. V. Dettenhausen

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass der VfL e. V. Dettenhausen als verantwortliche Stelle die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Mail-Adresse, Telefon-Nr. und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und des Beitragseinzuges erhebt und verarbeitet. Eine Übermittlung von Teilen der Daten an die jeweiligen Sportfachverbände und den Württembergischen Landes Sportbund e. V. (WLSB) findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände bzw. des WLSB festgelegten Zweck statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung, der Organisation des Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des WLSB findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Neben dem Recht auf Auskunft bezüglich der zu seiner Person beim VfL e. V. Dettenhausen gespeicherten Daten hat jedes Mitglied das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, für die Zukunft zu widersprechen. Ferner hat das Mitglied im Falle von fehlerhaften Daten ein Korrekturrecht.

Kommunikation

Ich willige ein, dass der VfL e. V. Dettenhausen (Mitgliederverwaltung und Übungsleiter/Trainer) meine Mail-Adresse und - soweit erhoben - auch meine Telefon-Nr. zum Zwecke der Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung von Mail-Adresse und Telefonnummer wird weder an den WLSB, die Fachverbände noch an Dritte vorgenommen. 

Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen

Ich willige ein, dass der VfL e. V. Dettenhausen Foto- und Filmaufnahmen von Sport- oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf der Webseite des Vereins oder anderen Vereinspublikationen veröffentlichen und an die Presse sowie Sportfachverbände und-portale zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergeben darf. Abbildungen von namentlich genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen hingegen bedürfen einer separaten Einwilligung der abgebildeten Personen.

SEPA-Lastschriftmandat

Mit dieser Beitrittserklärung ermächtige ich den VfL e. V. Dettenhausen, die anstehenden Zahlungen (Jahres- und Abteilungsbeiträge) von obenstehendem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom VfL e. V. Dettenhausen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann die Erstattung des belasteten Betrages innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist verlangen.

Unsere Gläubiger-Identifikations-Nr. lautet DE91ZZZ00000001435. Der Beitragseinzug findet jährlich im April statt. Bei Mitgliedschaften, die danach beginnen, wird der hälftige Beitrag fällig. Dieser Beitragseinzug findet im Oktober statt.