1. Anmeldung / Bestätigung
Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Reise über das Online-Formular oder im Rahmen des Skibasars bietet der Reiseinteressent dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Reiseinteressenten die Buchung schriftlich bestätigt. Eine automatisch generierte Bestätigung des Eingangs der Anmeldung (durch die Webseite) gilt nicht als Vertragsabschluss. Die Bestätigung der Anmeldung und somit Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch eine separate schriftliche Bestätigung des zuständigen Organisators. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
2. Bezahlung
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Verein eine Insolvenzversicherung abgeschlossen, sofern die Reise länger als 24h dauert, eine Übernachtung einschließt oder der Preis 500,00 Euro übersteigt (§651a und §651r BGB). Jeder Teilnehmer einer solchen Reise erhält vor Reiseantritt einen Sicherungsschein über die abgeschlossene Kautionsversicherung (Insolvenzversicherung) ausgehändigt.
Die Bezahlung der Teilnehmerbeiträge erfolgt per SEPA Lastschriftmandat. Der Betrag wird frühestens 1 Woche vor Reiseantritt vom angegebenen Konto abgezogen. Die Verantwortung über die Richtigkeit der Angaben zu Kontoverbindungen in Anmeldeformularen trägt der Reiseinteressent.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Prospekten bzw. unserer Website, die zur jeweiligen Veranstaltung vorgenommen wurde. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen. Über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
Die ausgeschriebenen Reisepreise haben bei Erscheinen des Programms Gültigkeit. Vorbehalten sind Kursschwankungen. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können nachträglich berichtigt werden ebenso geänderte oder erhöhte Kosten, die dem Anbieter von Dritten im Zusammenhang mit der angebotenen Reise/Kurses in Rechnung gestellt werden.
Für die Skiausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Die Ausrüstung ist vor Antritt der Reise durch den Teilnehmer auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
4. Rücktritt durch den Reisenden/Kursteilnehmer, Stornogebühr
Vor Reise- bzw. Kursbeginn kann der Reisende bzw. Kursteilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zur Gültigkeit der Schriftform. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Beim Rücktritt des Reisenden bzw. Kursteilnehmers verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reise-/Kurspreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Hierbei gelten folgende Stornobedingungen:
Tagesausfahrten
Bis 7 Tage vor Reisebeginn: 40% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 20 EUR
danach: 70% des Gesamtpreises
Mehrtagesausfahrten
Wir berechnen hierfür grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR. Die Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen richten sich nach den durch Dritte in Rechnung gestellten Stornoleistungen.
Skikurse
Wir berechnen hierfür grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR. Sofern ein Sitzplatz im Bus gebucht wird und dieser nicht neu besetzt werden kann, wird dieser im Falle des Rücktritts mit dem ausgeschriebenen Preis berechnet.
5. Rücktritt durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis zu einer Woche vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Eine Veranstaltung kann wegen nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt (z.B. Wetter) oder zu geringer Teilnehmerzahl vom Verein abgesagt werden. Die bereits bezahlten Beträge werden dann unverzüglich zurückerstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist das korrekte Ausfüllen der Anmeldekarte. Dies obliegt ausschließlich dem angemeldeten Vertragspartner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.
6. Gewährleistung, Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
Die Abteilung Ski + Bergsport des VfL Dettenhausen e.V. ist nur vermittelnd tätig und übernimmt für die Teilnehmer in deren Auftrag und Rechnung die Reservierung der Unterkunft und der weiteren Verkehrsleistungen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden. Für Ausrüstung und Gepäck kann keine Haftung übernommen werden. Für Sachschäden, die der Teilnehmer selbst verursacht, z.B. an Hoteleinrichtungen, Bus usw. übernimmt der Verein keine Haftung. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt der Veranstaltung im Besitz einer ausreichenden privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Der Veranstalter übernimmt gegenüber Teilnehmer oder Dritten grundsätzlich keine Haftung.
7. Hinweise zur Teilnahme an Veranstaltungen:
Der Treffpunkt und Abfahrtsort wird vom Organisator bekannt gegeben. In der Regel ist der Treffpunkt 15 Minuten vor Abfahrt aufzusuchen, bspw. um Gepäck zu verladen.
Eine kurzfristige Absage sollte unverzüglich dem Organisator gemeldet werden, sodass dadurch keine Verzögerung bei der Abfahrt entsteht.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein.
Auch für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
8. Bilder, Internet, Social Media
Die Mitglieder, Teilnehmer und Kursteilnehmer der Abteilung Ski + Bergsport des VfL Dettenhausen e.V. erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vereinsarbeit und der Ausfahrten und Kurse Lichtbilder gemacht und für die Pressearbeit, den Internetauftritt und für Social Media genutzt werden. Die Mitglieder, Teilnehmer und Kursteilnehmer der Abteilung Ski + Bergsport des VfL Dettenhausen e.V. bzw. deren gesetzliche Vertreter geben ihre Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Aufnahmen. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem 1. Vorsitzenden des Hauptvereins schriftlich wie mündlich widerrufen werden.
9. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abteilung Ski + Bergsport des VfL Dettenhausen e.V. hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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